Was ist eigentlich Cybergrooming?
Die Masche bei Cybergrooming verläuft meist sehr ähnlich. Über Social-Media Plattformen oder über Onlinespiele versuchen (erwachsene) Personen den Kontakt zu Kindern herzustellen. Dabei geben sich die Täter:innen als Gleichaltrige aus und versuchen über freundliche Chatnachrichten eine Bindung zu den Kindern aufzubauen. Nach einer Weile erfolgt meist die Aufforderung (freizügige) Bilder zu senden oder sich privat zu treffen.
Wer betreibt Cybergrooming?
Das ist wohlmöglich eine Überraschung, denn 40 % der angeklagten Cybergroomer:innen sind selbst minderjährig! Wenn beispielsweise ein 16-jähriger Junge mit einem 12-jährigen Mädchen schreibt und zu sexuellen Handlungen auffordert, dann kann das bereits als Cybergrooming gezählt werden. Das Klischee des alten, weißen Mannes, welches bei vielen in den Köpfen verankert ist, trifft daher gar nicht unbedingt zu. Und natürlich können auch Frauen Täterinnen sein.
Wie kann ich mein Kind vor Cybergrooming schützen?
Selbstverständlich wollen Eltern ihre Kinder vor Cybergrooming schützen. Doch was sind geeignete Schutzmaßnahmen? Viele Eltern denken zunächst daran, ihrem Kind das Internet komplett zu verbieten. Doch wenn das Internet oder Geräte, wie das Smartphone, komplett verboten werden, hat Ihr Kind auch nicht die Chance Medienkompetenz zu erlangen. Und spätestens wenn Ihr Kind volljährig ist oder irgendwann dann doch Kontakt mit dem Internet hat, kann es leicht überfordert sein.
Daher sollten Sie offen mit Ihrem Kind über Probleme, wie Cybergrooming, reden. Machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass im Internet nicht immer alles so ist, wie es scheint und dass sich hinter einem Profil auch eine andere Person verbergen könnte. Und das am besten so früh wie möglich. Denn insbesondere im Jugendalter wollen Kinder vielleicht nicht mehr alles mit ihren Eltern teilen (Und das ist auch ganz normal – denken Sie einfach zurück an Ihre eigene Jugend). Doch dann sollte Ihr Kind medienkompetent genug sein, um mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen. Vermitteln Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es bei jedem Problem zu Ihnen kommen kann.
Was kann ich machen, wenn mein Kind tatsächlich Kontakt mit Cybergroomer:innen hatte?
Sie sollten jetzt auf gar keinen Fall zurück schreiben und die Cybergroomer:innen zur Rede stellen! Stattdessen gibt es jetzt nur einen wichtigen Weg: Den zur Polizei. Schildern Sie den Beamten vor Ort die Situation und machen Sie eine Anzeige. Hilfreich ist es, wenn Sie Screenshots der Konversation vorweisen können.
Auch wenn eine Anzeige vielleicht schwer fällt: Viele Täter:innen haben sehr, sehr viele Opfer, die sich möglicherweise nicht getraut haben eine Anzeige zu machen. Unterbrechen Sie diese Kette, denn die Aufklärungsquote bei Cybergrooming ist sehr hoch!
Was ist, wenn mein Kind intime Bilder gesendet hat?
Auch dann sollten Sie unbedingt zur Polizei gehen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, wenn Sie einen Screenshot als Beweismittel erstellen wollen. Das sollten Sie unbedingt vorher mit der Polizei abklären, da Sie sich sonst selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie oder Jugendpornografie strafbar machen könnten!
Wenn Sie mehr über das Thema wissen möchten, empfehlen wir Ihnen das Interview mit Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger auf dem YouTube-Kanal von Handysektor. Herr Rüdiger ist Professor der Hochschule der Polizei in Brandenburg und leitet dort das Institut für Cyberkriminologie.