Shitstorms, Hassnachrichten, Cybermobbing – manchmal hat man das Gefühl, dass es im Internet gar keine Regeln gibt. Tatsächlich ist es gar nicht so einfach bei der Vielzahl an Nachrichten, Posts und Kommentaren, die tagtäglich im Netz hochgeladen werden, den Überblick zu behalten. Das Internet ist aber keineswegs ein rechtsfreier Raum! Wie genau die Polizei bei Onlinekriminalität vorgeht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Interview mit dem LKA
Als Basis für diesen Artikel dient unser Handysektor-Interview mit Bettina Rommelfanger vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Frau Rommelfanger ist dort in der Task Force gegen Hass und Hetze aktiv. Das ganze Video finden Sie auf unserem Handysektor YouTube-Kanal.
Anonymität im Netz?
Viele Hass-Nachrichten und Postings sind auch darauf zurückzuführen, dass sich Menschen im Internet anonym fühlen. Wer seinen Klarnamen nicht preisgibt, dem kann auch nichts passieren. Ist das tatsächlich so?
Im Interview erfahren wir, dass die Polizei im Bereich der Onlinekriminalität mit den Seitenbetreiber:innen und Appanbieter:innen zusammenarbeitet. Also beispielsweise mit Facebook, Instagram und TikTok. Diese sind verpflichtet mit der Polizei zusammenzuarbeiten und Informationen über die Personen hinter den Profilen herauszugeben. So ist es möglich, Onlineverbrechen aufzuklären und Täter:innen ausfindig zu machen.
Was kann ich tun, wenn ich selbst von Hass und Hetze im Netz betroffen bin?
Hass und Hetze sind im Internet genauso illegal, wie im „echten Leben“. Selbst wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei Ihrem Fall bereits um eine Straftat handelt, lohnt es sich zur Polizei zu gehen. Diese bewerten den Fall und können Sie gegebenenfalls an andere Einrichtungen, wie Juuuport, HateAid oder den Weißen Ring, weiterleiten, um Ihnen zu helfen.
Wie wird bei Onlinekriminalität ermittelt?
Nach einer Anzeige analysieren die Mitarbeiter:innen der Polizei, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Ist dies der Fall, werden Beweise gesichtet. Dafür ist es hilfreich, wenn der Polizei beispielsweise Screenshots gezeigt werden können. Schließlich können Kommentare, Fake-Profile und andere Inhalte in der Zwischenzeit aus dem Netz entfernt wurden sein.
Neben Befragungen ist es der Polizei auch möglich Handys, Tablets und andere Geräte zu beschlagnahmen, wenn der Verdacht besteht, dass diese als Tatmittel einer Straftat genutzt wurde. Die Polizei versucht dann Beweise auf den Geräten zu finden.
Welche Strafen erwarten die Täter:innen?
Die Strafen bei Onlinekriminalität sind unterschiedlich. Die Gerichte entschieden individuell je nach Härte des Vorfalls, dem Unrechtsbewusstsein der Täter:innen und weiteren Faktoren. Freiheitsstrafen und Geldstrafen im viertstelligen Bereich sind bei Onlinekriminalität keine Seltenheit.
Weitere Informationen
Das gesamte Video ist auf dem YouTube Kanal von Handysektor zu finden. Dort berichtet Frau Rommelfanger beispielsweise auch, wie die Polizei bei Handydiebstahl oder der Verbreitung intimer Bilder vorgeht.