Materialien zum Medienethik-Workshop

Private Bilder: Paket 2

Mein Fortschritt
40%

Private Bilder: Klassenchat und Jugendpornografie

Was als privater Austausch begann, hat nun eine neue Eskalationsstufe erreicht und ist in der Klassengruppe gelandet. Schaut euch den Screenshot an und nutzt die beigefügte Grafik, um zu verstehen, warum dieses Handeln nun eine Grenze überschreitet.

Fall3, Paket 2, Nacktbild (1)

Pornografische Inhalte:

Verbreitung von Pornografie 0 — 13 Jahre 14 — 18 Jahre
§184 StGB Verbreitung von Pornografie
  • Pornografische Inhalte, die Personen unter 18 Jahren zeigen, dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Das Senden ohne Einverständnis ist sexuelle Belästigung.
§184b StGB Kinderpornografie
  • unter 14 Jahre.
  • Herstellung, Besitz und Verbreitung strafbar!
  • Immer strafbar, unabhängig von der Zustimmung.
§184c StGB Jugendpornografie
  • 14 bis zum 18. Geburtstag.
  • Besitz und Verbreitung (ohne Einverständnis) strafbar!
  • Aufnahmen von sich selbst mit Partner:in teilen ist nicht strafbar.