Materialien zum Medienethik-Workshop

Memes: Paket 4

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Memes: Gesetz

Nachdem wir die historischen Hintergründe beleuchtet haben, stellt sich die Frage, wie solche Inhalte heute rechtlich bewertet werden. Der folgende Paragraph zeigt, welche gesetzlichen Grenzen im Umgang mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gelten und warum das Teilen solcher Inhalte kein bloßes Kavaliersdelikt ist.

Was das Gesetz sagt:

Als letztes musst du noch die Aufgaben 4.1 und 4.2 beantworten. Öffne dazu das Strafgesetzbuch: 

Rechtliche Einordnung

Das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach § 86a StGB verboten.

  • Verbotene Symbole: Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und der Hitlergruß.
  • Darstellungen: Strafbar bei ikonenhafter Darstellung oder in Kombination mit verbotenen Symbolen.
  • Digitale Verbreitung: Strafbar ist auch das bloße Weiterverbreiten in Gruppenchats.
Fazit: Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen „Spaß“ und „Ernst“. Die Verbreitung in Klassengruppen erfüllt den Straftatbestand.